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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10   

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https://dejure.org/2011,16027
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10 (https://dejure.org/2011,16027)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - L 22 R 573/10 (https://dejure.org/2011,16027)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - L 22 R 573/10 (https://dejure.org/2011,16027)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10
    Im September 2007 stellte der Kläger einen Antrag auf Neuberechnung seiner Rente ab 01. Januar 2005 unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007, Az.: B 4 RS 4/06 R (Berücksichtigung von Jahresendprämien bei der Berechnung einer "AAÜG-Rente").

    Das Urteil des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) führe nicht zu einer anderen Beurteilung.

    Diese Rechtsprechung des BSG ist auch nicht durch das Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (veröffentlicht in juris), "überholt" worden, wie der Kläger meint.

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10
    Dies entspreche auch der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil des BSG vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R), wonach im Rahmen des § 256 a SGB VI Arbeitsverdienste und Einkünfte grundsätzlich nur dann rentenrechtlich relevant seien, wenn sie durch Beitragszahlungen versichert gewesen seien.

    Dass Prämienzahlungen, für die keine Pflichtbeiträge gezahlt worden sind bzw. die auch nach den Rechtsvorschriften der DDR keiner Beitragspflicht unterlagen, rentenrechtlich irrelevant sind, hat das BSG in seinem Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R, dem der Senat folgt, festgestellt.

  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10
    Eine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde habe das Bundesverfassungsgericht durch den Beschluss vom 30. August 2005 (1 BvR 1028/03) nicht zur Entscheidung angenommen, da ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes weder durch § 256 a SGB VI noch durch die Rechtsprechung des BSG vom 11. Dezember 2002 erkennbar sei.
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 41/99 R

    Arbeitsentgelt iS. der §§ 6 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 2 AAÜG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10
    ... Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Arbeitsentgelt in der DDR einer Beitragspflicht (BSG, Urteil vom 02.08.2000, B 4 RA 41/99 R) oder einer Steuerpflicht (dazu sogleich) unterlag, wie nunmehr auch die Beklagte einräumt.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2019 - L 7 R 158/12

    Sonderversorgung nach Anl 2 Nr 2 AAÜG - ehemalige DDR - Berücksichtigung von

    Bei den nicht sonderversorgten Werktätigen wären die streitigen Entgeltbestandteile nach dem Recht der DDR nicht versorgungswirksam gewesen, d.h., sie hätten auf die Höhe der Altersversorgung keinerlei Einfluss gehabt (so z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2011, L 22 R 573/10 in JURIS).
  • SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
    Bei den nicht sonderversorgten Werktätigen wären die streitigen Entgeltbestandteile nach dem Recht der DDR nicht versorgungswirksam gewesen, d.h., sie hätten auf die Höhe der Altersversorgung keinerlei Einfluss gehabt (so z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011, L 22 R 573/10 in JURIS).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11

    Jahresendprämie

    Für den Entgeltbegriff des AAÜG ist es dabei - im Gegensatz zu § 256a Abs. 2 SGB VI (vgl. BSG Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R, veröffentlicht im juris; Urteil des erkennenden Senates 24. März 2011, L 22 R 573/10, veröffentlicht in juris) - unerheblich, ob die fraglichen Einkünfte sozialversicherungspflichtig sind (BSG, Urteil vom 02. August 2000, B 4 RS 4/06 R, veröffentlicht in juris).
  • SG Magdeburg, 15.05.2012 - S 46 R 90105/09

    Ausschluss der Berücksichtigung von Schichtzulage, Verpflegungsgeld und

    Bei den nicht sonderversorgten Werktätigen wären die streitigen Entgeltbestandteile nach dem Recht der DDR nicht versorgungswirksam gewesen, d.h., sie hätten auf die Höhe der Altersversorgung keinerlei Einfluss gehabt (so z.B. LSG B.-B., Urteil vom 24.03.2011, L 22 R 573/10 in JURIS).
  • SG Gotha, 09.12.2011 - S 19 R 3744/09

    Ausschluss einer Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt bei der

    Bei den nicht sonderversorgten Werktätigen wären die streitigen Entgeltbestandteile nach dem Recht der DDR nicht versorgungswirksam gewesen, d.h., sie hätten auf die Höhe der Altersversorgung keinerlei Einfluss gehabt (so z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011, L 22 R 573/10 in JURIS).
  • SG Frankfurt/Oder, 02.11.2011 - S 29 R 643/10

    Aufhebung des Rentenbescheids wegen der Feststellung von Entgeltzahlungen durch

    Diese hat nämlich zur Folge, dass die ohnehin privilegierten Mitglieder der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme über deren ursprüngliche Funktion hinaus, ohne erkennbaren sachlichen Grund dahingehend privilegiert würden, dass die erhaltenen Jahresendprämien von den weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern (vgl. § 14 Abs. 1 S.2 Prämienverordnung 1982, § 11 Abs. 1 Prämienverordnung 1972) abgeführt wurden, sich rentenerhöhend auswirken würden, während die sonstigen Arbeitnehmer, die nicht in die Sonder- und Zusatzversorgungssystem einbezogen worden waren, keine Rentenerhöhung auf Grund des Erhalts von Jahresendprämien geltend machen könnten, da diese - mangels Sozialversicherungspflicht - kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 256a SGB II darstellten (hierzu zuletzt Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 24. März 2011, Aktenzeichen L 22 R 573/10, zu recherchieren unter www.juris.de).
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